Hast auch Du Schwierigkeiten, auf unsinnige Vorgaben zu hören?
Dann bist Du möglicherweise schwerhörig und damit von der Maskenpflicht ausgenommen.
Mit Maskenfrei.express erhältst Du bereits bei einem sehr geringgradigen Hörverlust einen Ausweis, der Deine Schwerhörigkeit für Kontrolleure dokumentiert. Das trifft faktisch auf fast jeden Jugendlichen und Erwachsenen zu.
Für einmalig 14,99 Euro wird Deine eigene Einschätzung dokumentiert und Du erhältst innerhalb von maximal drei Tagen per Post einen Schwerhörigenausweis.
Unsere Mission ist erfüllt – es sind keine Neuregistrierungen mehr möglich. Alles Gute!
In § 28b Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes
heißt es wörtlich:
Ausgenommen von der Maskenpflicht (Atemschutzmaske
und medizinische Gesichtsmaske) sind ... Gehörlose und
Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit
denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren.
Das bedeutet, dass in einem Zugabteil oder in einem Bus und auch in
einem Alten- und Pflegeheim oder Krankenhaus alle Menschen, mit
denen Du kommunizierst, damit dann auch von der Maskenpflicht
befreit sind. Hilf Dir und Deiner Umgebung mit dem Schwerhörigenausweis auf ungewöhnliche Art und Weise.
Auf Deinem Schwerhörigenausweis werden Dein Name, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer (unbefristet) vermerkt. Zusätzlich erhältst Du hilfreiche Anleitungen und Formulare, die von einem Anwalt verfasst wurden.
Schwerhörigkeit oder auch Hypakusis bezeichnet die Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht von einem geringgradigen Hörverlust bis zur Gehörlosigkeit und kann vorübergehen oder dauerhaft sein. Ursachen für Schwerhörigkeit können starke Lärmbelastung, eine Krankheit oder das Alter sein.
Jeder siebte Erwachsene ist davon stark betroffen, ab 65 jeder zweite. Fast jeder Jugendliche und jeder Erwachsene hat einen zumindest geringgradigen Hörverlust.
Ergänzt wird diese Einschätzung um ein zusammenfassendes Gutachten über die Unwirksamkeit von Masken als Gesundheitsschutz von Dr. Traindl. Es kann hier heruntergeladen werden. Für Eltern gibt es dafür zusätzlich ein Begleitschreiben, um das Gutachten gleich der Schule zur Verfügung zu stellen. Dieses Gutachten kann einzeln und in Verbindung mit dem Schwerhörigenausweis verwendet werden.
+ Was sagt der § 28b Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes aus?
§ 28b Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes:
Ausgenommen von der Maskenpflicht (Atemschutzmaske und medizinische Gesichtsmaske) sind (...) Gehörlose und Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren.
Das bedeutet, dass in einem Zugabteil oder in einem Bus und auch in einem Alten- und Pflegeheim oder Krankenhaus alle Menschen, mit denen Du kommunizierst, damit auch von der Maskenpflicht befreit sind. Hilf Dir und Deiner Umgebung mit dem Schwerhörigenausweis auf ungewöhnliche Art und Weise.
+ Ist die Bescheinigung legal?
Ganz klar ja. Die Bescheinigung dokumentiert lediglich die eigene Schwerhörigkeit. Der Gesetzgeber hat in § 28b Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eindeutig formuliert, dass Menschen, die schwerhörig sind, von der Maskenpflicht befreit sind. Schwerhörig ist nach Einschätzung der HNO-Ärzte im Netz jeder, der eine auch noch so geringfügige Reduzierung der Hörleistung hat. Das ist faktisch jeder Jugendliche und Erwachsene. Schwerhörig ist jeder von 1% bis 100% Reduzierung der Hörleistung.
+ Was sagt ein Anwalt zu Maskenfrei.express?
Der Rechtsanwalt Matthias Brandes hat folgende Argumente und Überlegungen zusammengetragen:
„Ab dem 01.10.2022 gilt, befristet zunächst bis zum 07.04.2023, das neue IfSG. Es gelten also
weiterhin einschneidende Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem die Pflicht, in vielen
Bereichen oder zu bestimmten Anlässen eine Maske zu tragen.
Die gesetzliche Regelung ist normiert in § 28b IfSG. In § 28b Abs. 1 S. 3 IfSG sind allerdings
Ausnahmen von dieser Verpflichtung beschrieben.
Dort heißt es:
Eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder medizinische Gesichtsmaske
(Mund-Nasen-Schutz) muss nicht getragen werden von
1. Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer
ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder
medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
3. gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie
ihre Begleitpersonen.
Ohne weiteres ist anzunehmen,
dass ein Großteil der Gehörlosen oder Schwerhörigen bereits unter
Ziff. 2 fallen, da mit der Beeinträchtigung häufig auch ein GdB (Grad der Behinderung) verbunden ist.
Schwerhörigkeit ist aber darüber hinaus auch weit verbreitet in der Bevölkerung. Jeder
siebte
Erwachsene ist davon stark betroffen, ab 65 jeder zweite. Fast jeder Jugendliche oder Erwachsene
hat einen zumindest geringgradigen Hörverlust.
Auch eine geringgradige Schwerhörigkeit erfüllt den Ausnahmetatbestand in Ziff. 3. Der Gesetzgeber
macht
hier keinen Unterschied. Auch ist ein Nachweis, etwa wie in Ziff. 2, nicht erforderlich, eine
Schwerhörigkeit zu belegen. Auch eine erst durch längeres Maskentragen entstehende
Beeinträchtigung des Hörvermögens, etwa durch die verminderte Ein-oder Rückatmungsmöglichkeit
und den damit verbundenen Druckaufbau im Ohr, dürfte den Tatbestand der Schwerhörigkeit
erfüllen.
Anders als die Regelungen in § 28a IfSG, die für ihre Anwendbarkeit einen Beschluss des Bundestages
zur Feststellung einer epidemischen Notlage erfordern, sind die in § 28b IfSG geregelten Maßnahmen
latent für den genannten Zeitraum gültig und deshalb als besonders restriktiv zu bezeichnen. In
Kohärenz hierzu sind deshalb die Ausnahmetatbestände weit auszulegen.
D. h., dass bereits bei einem geringgradigen Hörverlust in diesem Kontext von einer Schwerhörigkeit
auszugehen ist. Maskenfrei.express bietet deshalb die Möglichkeit, diesen Hörverlust an sich selbst
zu überprüfen. Außerdem hilft Maskenfrei.express dabei, diese eigene Einschätzung zu dokumentieren und einen Schwerhörigenausweis gem. § 28b Abs. 1 S. 3 Ziff. 3 IfSG zu erstellen.
Aus dem Argument, dass eine schwerwiegende Hörbeeinträchtigung bereits unter die medizinischen
Tatbestände falle, folgt, dass im Umkehrschluss die gesondert vertatbestandlichte Schwerhörigkeit
systematisch gesehen als niederschwellig vorausgesetzt werden muss.“
Maskenfrei.express ist vor diesem Hintergrund uneingeschränkt zu empfehlen.
Befreien wir uns jetzt von der Maskenpflicht.
+ Warum bin ich von der Maskenpflicht befreit?
Ausgenommen von der Maskenpflicht (Atemschutzmaske und medizinische Gesichtsmaske) sind laut § 28b Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes gehörlose Menschen und Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren. Wenn Du also zum Personenkreis der schwerhörigen Menschen zählst, bist Du von der Maskenpflicht befreit. Schwerhörig ist jeder von 1% bis 100% Reduzierung der Hörleistung. Schwerst schwerhörig ist nur ein bestimmter Bereich der Schwerhörigkeit.
+ Was bedeutet Schwerhörigkeit?
Der Begriff Schwerhörigkeit beschreibt eine häufige Erkrankung. Schätzungsweise über 450 Millionen Menschen weltweit sind schwerhörig. In Deutschland ist etwa jeder 7. Erwachsene betroffen, in der Altersgruppe ab dem 65. Lebensjahr ungefähr jeder zweite.
Bei einer beginnenden Schwerhörigkeit lässt meist zunächst das Vermögen des Ohres nach, auf bestimmte Frequenzen mit einer geringen Lautstärke noch zu reagieren. Aufgrund dieser sogenannten Hörbahn-Degeneration können Betroffene Geräusche immer schlechter unterscheiden.
Dies erklärt auch, warum Menschen mit beginnender Schwerhörigkeit oft einem Einzelgespräch noch gut folgen können, aber in größeren Gesellschaften oder bei starker Hintergrundkulisse, wie z.B. bei einem Restaurantbesuch, Probleme haben, sich an einer Konversation zu beteiligen. Wird dieser Degeneration durch eine Hörhilfe frühzeitig entgegengewirkt, kann das breite Spektrum des Hörens erhalten bleiben.
+ Wann bin ich Schwerhörig?
Schwerhörigkeit oder auch Hypakusis bezeichnet die Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht von einem geringgradigen Hörverlust bis zur Gehörlosigkeit und kann vorübergehen oder dauerhaft sein. Ursachen für Schwerhörigkeit können starke Lärmbelastung, eine Krankheit oder das Alter sein.
Jeder siebte Erwachsene ist davon stark betroffen, ab 65 jeder zweite. Fast jeder Jugendliche und fast jeder Erwachsene hat einen zumindest geringgradigen Hörverlust. Schwerhörig ist jeder von 1% bis 100% Reduzierung der Hörleistung.
+ Muss ich ärztlich belegen, dass ich Schwerhörig bin?
Nein. Im IfSG § 28b Abs. 2 werden ärztlich zu bescheinigende gesundheitliche Beeinträchtigungen genannt, die von der Maskenpflicht entbinden. Die Ausnahme der Maskenpflicht für Schwerhörige und Gehörlose fällt jedoch nicht unter diesen Punkt. Sie ist eigens im IfSG § 28b Abs. 3 geregelt und fällt nicht unter Abs. 2. Eine ärztliche Bescheinigung der Schwerhörigkeit ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig. Die Bescheinigung einer Schwerhörigkeit ist daher auch kein Gesundheitszeugnis. Die Bescheinigung basiert vollständig auf einer Eigeneinschätzung.
+ Wo gilt bundesweit aktuell noch eine Maskenpflicht?
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland wieder bundesweit die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr (medizinische oder OP-Masken für 6-14-Jährige und Personal), für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Maskenpflicht auf Flügen wurde abgeschafft. Der Bund ist allerdings nur noch für den Basisschutz verantwortlich. Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, dazu gehört auch der öffentliche Nahverkehr.
+ Was erhalte ich von Maskenfrei.express?
Mit Maskenfrei.express erhältst Du bereits bei einem sehr geringgradigen Hörverlust eine Bescheinigung, die Deine Schwerhörigkeit für Kontrolleure dokumentiert. Die Bescheinigung enthält außerdem einen Verweis auf § 28b Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes.
+ Auf wen trifft die Schwerhörigkeit zu?
Die Schwerhörigkeit trifft faktisch auf jeden Jugendlichen und Erwachsenen zu. Jeder siebte Erwachsene ist davon stark betroffen, ab 65 jeder zweite. Fast jeder Jugendliche und fast jeder Erwachsene hat einen zumindest geringgradigen Hörverlust.
+ Wie wird dieser Hörverlust festgestellt und dokumentiert?
Nach Deinem Anmeldeprozess kannst Du über unsere Seite einen Hörtest absolvieren. Hier kannst Du feststellen, ob bei Dir ein Hörverlust besteht. Falls dem so ist, kannst du diese Begebenheit von uns auf einem personalisierten Schwerhörigenausweis dokumentieren lassen.
+ Wie komme ich zu meinem Schwerhörigenausweis?
1. Gehe auf die Website Maskenfrei.express und registriere Dich. Nenne uns Deine persönlichen Angaben mit Postadresse.
2. Führe über unsere Seite einen Hörtest durch. Bestätige einen Hörverlust und lade ein Passbild von Dir hoch oder erstelle ein Bild mit Deinem Handy.
3. Bezahle anschließend per Überweisung die Bescheinigung.
4. Nach Eingang deiner Zahlung wird Dein Schwerhörigenausweis erstellt und per Post binnen drei Werktagen versandt. .
+ Mir ist ein Tippfehler unterlaufen, was nun?
Bitte wende Dich über den Chat oder per Mail (support@maskenfrei.express) an unseren Support. Wir können Deine Daten natürlich korrigieren und überprüfen, ob Deine Bescheinigung sich schon im Druck befindet. Sollte dies der Fall sein, können wir Deinen Schwerhörigenausweis gegen einen kleinen Aufpreis erneut drucken lassen.
+ Gilt der Schwerhörigenausweis nur in Deutschland?
Ja, der Schwerhörigenausweis ist speziell auf die deutsche Rechtslage abgestimmt und gilt bundesweit. Die Rechtslage in Österreich ist jedoch weitgehend vergleichbar.
+ Was kostet die Bescheinigung bei Maskefrei.express?
Für einmalig 14,99 € wird Deine eigene Einschätzung dokumentiert, und Du erhältst innerhalb von maximal drei Tagen per Post Deinen Schwerhörigenausweis.
Der Begriff Schwerhörigkeit beschreibt eine häufige Erkrankung. Über 450 Millionen Menschen sind schätzungsweise weltweit schwerhörig. In Deutschland ist etwa jeder 7. Erwachsene* betroffen, in der Altersgruppe ab dem 65. Lebensjahr ungefähr jeder zweite.
Bei einer beginnenden Schwerhörigkeit lässt meist zunächst das Vermögen des Ohres nach, auf bestimmte Frequenzen mit einer geringen Lautstärke noch zu reagieren. Aufgrund dieser sogenannten Hörbahn-Degeneration können Betroffene Geräusche immer schlechter unterscheiden.
Dies erklärt auch, warum Menschen mit beginnender Schwerhörigkeit oft einem Einzelgespräch noch gut folgen können, aber in größeren Gesellschaften oder bei starker Hintergrundkulisse, wie z.B. bei einem Restaurantbesuch, Probleme haben, sich an einer Konversation zu beteiligen. Wird dieser Degeneration durch eine Hörhilfe frühzeitig entgegengewirkt, kann das breite Spektrum des Hörens erhalten bleiben.
*Institut für Hörtechnik und Audiologie der Jade Hochschule, 2017
https://www.hno-aerzte-im-netz.de/krankheiten/schwerhoerigkeit/